Wir empfehlen grundsätzlich:
1. Austausch mit den Dienststellen welche Planung es für Notfälle gibt.
Ziele eines Notfall- oder Pandemieplans sollten sein:
a) Schutz aller haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter/-innen und Gäste des Kirchenkreises und der Angehörigen
b) Information aller Mitarbeitenden über Vorsorge- und Abwehrmaßnahmen,
c) Information zum Verhalten bei Erkrankung und ggf. Ermitteln der betroffenen Bereiche,
d) Aufrechterhaltung des Betriebs,
e) Minimierung wirtschaftlicher Schäden,
f) Management während der Pandemie.
Dies kann nur in Zusammenarbeit mit den Dienststellenleitungen geschehen.
Die MAV sollte keine Verantwortung übernehmen, die nicht ihrer Aufgabe entspricht.
2. Klärung innerhalb eigenen des Gremiums: Welche Termine, z.B MAV Sitzungen, Schulungen müssen stattfinden, welche kann man ohne persönliche Anwesenheit organisieren.
3. Möglicherweise auf andere Mitarbeitende einwirken, ob bestimmte Sitzungen, Versammlungen(Konvente), usw. sein müssen.
Wir Wir wünschen Ihnen weiterhin alles Gute, Gottes Segen und Bewahrung und bleiben Sie gesund!
Ihre HMAV