Liebe Mitarbeitervertretungen,
das Mitarbeitervertretungsrecht der EKD, das die EKBO ja automatisch übernimmt, wurde in entscheidenden Stellen verändert.
Zu diesem Gesetz wurde nun endlich das Anwendungsgesetz unserer Landeskirche verabschiedet, in dem z.B. die Zugehörigkeit von kirchl. Dienststellen im Bereich der gemeinsamen MAVen neu geregelt wurde.
Zur Vereinfachung und Händelbarkeit sind die Regelungen des Anwendungsgesetzes immer den betreffenden Paragrafen im MVG-EKD in kursiv zugeordnet.