Evangelisches Zentrum
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Berlin
Mitarbeitervertretungen stehen vor der großen Herausforderung, den Datenschutz im Büroalltag umzusetzen. Sie müssen ein eigenes Sicherheitskonzept erstellen, die Datenverarbeitung im Einklang mit den Gesetzen sicherstellen und angemessene Schutzmaßnahmen ergreifen, insbesondere bei der Verarbeitung von sensiblen Daten. Die Urteile des BAG geben hierbei wichtige Anhaltspunkte:
- Bei einem allgemeinen Informationsanspruch der Mitarbeitervertretung (MAV) auf
sensible Daten ist die MAV zur Wahrung der Interessen der Betroffenen zu angemessenen und spezifischen Schutzmaßnahmen verpflichtet.
- Der Arbeitgeber kann ein Auskunftsverlangen des Betriebsrats ablehnen, wenn dieser
keine hinreichenden Datenschutzmaßnahmen getroffen hat.
Zu diesem Thema soll die Fortbildung wichtige Informationen und Anregungen für den richtigen Umgang mit Daten im MAV-Büro liefern.
https://hmav.ekbo.de/termine/19032025-mav-konvent-sprengel-berlin-potsdam-goerlitz.html
Hauptmitarbeitervertretung (HMAV)
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