Mitarbeitervertretungen stehen vor der großen Herausforderung, den Datenschutz im Büroalltag umzusetzen. Sie müssen ein eigenes Sicherheitskonzept erstellen, die Datenverarbeitung im Einklang mit den Gesetzen sicherstellen und angemessene Schutzmaßnahmen ergreifen, insbesondere bei der Verarbeitung von sensiblen Daten. Die Urteile des BAG geben hierbei wichtige Anhaltspunkte:
Zweifelsohne verarbeitet die MAV sensible Daten, so zum Beispiel
Überwachung Maßnahmen nach dem Mutterschutzgesetz
Die MAV hat einen Anspruch auf die notwendigen Daten für diese Aufgaben, muss sie aber im Einklang mit den Gesetzen verarbeiten. Wie ist der Zugang zu den Räumlichkeiten, der Umgang mit personenbezogenen Daten, die Löschfristen und die erforderliche Verschlüsselung der Daten geregelt.
Zu diesem Thema soll die Fortbildung wichtige Informationen und Anregungen für den richtigen Umgang mit Daten im MAV-Büro liefern.